Rettungsdienst

Die Mitglieder der Sanitätsbereitschaften übernehmen ehrenamtlich Dienste im Rettungsdienst. In der Notfallrettung und im Krankentransport werden bis zu 12 Stunden je Schicht geleistet.

Für die Tätigkeit im Rettungsdienst werden spezielle Ausbildungen benötigt. Der Fahrer eines Rettungs- oder eines Krankentransportwagens sollte mindestens eine Sanitätsausbildung haben. Der Fahrer eines Notarzteinsatzfahrzeuges oder der Beifahrer eines Krankentransportwagens haben die Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert. Beifahrer im Rettungswagen müssen Rettungsassistenten bzw. Notfallsanitäter sein. Im Rettungsdienst sind Männer und Frauen tätig.

Katastrophenschutz / Schnelleinsatzgruppe

Der Katastrophenschutzes kommt bei Großschadensereignissen, Naturkatastrophen oder einer kriegerischen Auseinandersetzung zum Einsatz. Dabei werden die medizinische Versorgung und der Transport in Krankenhäuser übernommen. Die Unterbringung von Evakuierten oder obdachlos gewordenen Bürgern und deren Versorgung mit den notwendigen Dingen des täglichen Bedarfes werden von dem Fachbereich Betreuungsdienst im Katastrophenschutz übernommen.

Neben der erweiterten medizinischen Grundausbildung, benötigen die ehrenamtlichen Helfer Ausbildung in den Bereich Betreuung, Psychosoziale Notfallversorgung, Kommunikation und Technik.

Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV/KIT)

KIT
 

Die Aufgabe der Krisenintervention im Rettungsdienst ist die Betreuung von Menschen, die nach einem traumatischen Ereignis unter starken seelischen Belastungen leiden oder unter akutem psychischem Schock stehen und nicht medizinisch körperlich versorgt werden müssen. Dies können zum Beispiel Angehörige von verstorbenen oder verunfallten Personen sein.
 
Krisenintervention im Rettungsdienst versteht sich als eine präventive Maßnahme gegen das Entstehen einer sogenannten posttraumatischen Belastungsstörung und pathologischer Trauer.

Die Betreuung erfolgt unmittelbar im Anschluss an den Einsatz des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und Polizei und erstreckt sich über die ersten Stunden nach dem Trauma.

Besteht der Bedarf an einer weitergehenden Betreuung oder die Gefahr einer längerfristigen Traumatisierung, wird den Betroffenen angeraten, sich zur weiteren Betreuung an psychologische Einrichtungen zu wenden.

Die Anforderung kann durch Polizei, Rettungs- und Notarztdienst, Haus-/Bereitschaftsärzte, die Feuerwehren sowie durch das Notfall-Seelsorgeteam des Flughafens München erfolgen. Die Alarmierung erfolgt ausschließlich über die Integrierte Leitstelle des Bereiches Erding/Freising/Ebersberg.

Ansprechpartner

Danuta Pfanzelt     
stellv. Fachdienstleiterin
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