FAQ - meist gestellte Fragen

Frauenhaus oder doch erst Beratung?

Vorgespräch

Frauen, die in einer Misshandlungssituation leben, aber sich über ihren weiteren Weg noch unklar sind, haben bei uns die Gelegenheit sich entweder in einem telefonischen Vorgespräch direkt im Frauenhaus zu erkundigen oder persönlich im Frauennotruf Erding eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
In unserem Notruf und der „Fachberatungsstelle für häusliche und sexualisierte Gewalt“ in Erding, ist es unser Ziel, die Ratsuchenden zu befähigen, gegenwärtige Probleme und Konflikte angemessen zu bewältigen.

Unsere Hilfsangebote orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Frauen

In den Beratungsgesprächen bieten wir u.a.

  • 24 Stunden Rufbereitschaft
  • Telefonische und/ oder persönliche Beratung von hilfesuchenden Frauen und Kindern sowie Jugendlichen
  • Beratung von Bezugspersonen, Angehörigen und Fachpersonal
  • Selbsthilfegruppen für Betroffene und Angehörige
  • Einzelfallbezogene Kooperation z.B. mit der Polizei oder dem Jugendamt
  • Begleitung zur Polizei, ärztlichen Untersuchungen oder anwaltschaftlicher Beratung

Die Beratungen sind vertraulich und kostenlos und erfolgen auf freiwilliger Basis. Auf Wunsch beraten wir auch anonym.

Wenn Sie ein Beratungsgespräch wünschen, so können sie uns Mo- Do von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00- 14:00 Uhr persönlich in der Münchener Str. 94 in 85435 Erding in unseren Beratungsräumen antreffen oder unter 08122 55 377- 90 oder 91 kontaktieren, sowie unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wie komme ich ins Frauenhaus?

Sie können uns rund um die Uhr unter der Telefonnummer 08122 97 6242 erreichen. Die Adresse des Frauenhauses ist anonym, deshalb muss eine Aufnahme immer zuerst telefonisch abgeklärt werden.

  • Am Telefon kann das weitere Vorgehen besprochen werden (Brauchen Sie zunächst medizinische Hilfe? Möchten Sie zuerst einen Beratungstermin? Ist das Frauenhaus der richtige Ort für Sie? Gibt es freie Plätze? Wie können Sie anreisen?, etc.)
  • Die Mitarbeiterin wird mit Ihnen einen Treffpunkt vereinbaren, von dem wir Sie abholen. Aus Schutzgründen können wir Sie nicht direkt aus der Wohnung abholen.
  • Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Polizei eine Weitervermittlung zum Frauenhaus übernimmt.
  • In akuten Bedrohungssituationen zögern Sie nicht und rufen die Polizei unter der Telefonnummer 110 zur Hilfe. Es ist wichtig, dass sie sich und ihre Kinder schützen und in Sicherheit bringen.
  • Löschen Sie nach dem Auflegen unsere Rufnummer aus der Wahlwiederholung.

Was sollte ich mitnehmen?

Die Aufnahme in ein Frauenhaus kann manchmal geplant und gut überlegt werden, manchmal aber auch kurzfristig oder aus großer Not heraus erfolgen. Für jede betroffene Frau gilt: im Notfall rettet sie sich und ihre Kinder. Alles andere kann im Nachhinein noch geklärt werden. Wir helfen gerne dabei!

Wichtig:

  • Ausweis/Pass und Kinderpass
  • ggf. Aufenthaltsgenehmigungen und Arbeitserlaubnis
  • Geld/EC-Karte/Kreditkarte/Sparbücher/Bankunterlagen
  • Evtl. Bargeld
  • Krankenversichertenkarten
  • Notwendige Medikamente
  • Impfpass und U-Hefte
  • Schulsachen und Lieblingsspielzeuge der Kinder
  • Kleidung für ein paar Tage

Hilfreich wären auch:

  • Leistungsbescheide (ALG II, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss)
  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
  • Ggf. Vaterschaftsanerkennungen und Sorgerechtserklärungen
  • Versicherungsunterlagen
  • Steueridentifikationsnummer
  • Mietvertrag
  • Zeugnisse

Wie lange kann ich im Frauenhaus bleiben?

Die Dauer des Aufenthalts richtet sich grundsätzlich danach, wie akut die Gefahr ist und wie lange eine Frau und ihre Kinder Hilfe benötigen. Aus Sicherheitsgründen vermitteln wir auf Wunsch betroffene Frauen und ihre Kinder sofort oder später in andere Schutzeinrichtungen. Unser Haus bietet einen vorübergehenden Aufenthalt bis zu sechs Monaten. In Ausnahmefällen kann der Aufenthalt über diese Zeitspanne hinaus verlängert werden. Es wird dann mit der Frau gemeinsam überlegt, was weiterhin zu tun ist.

Wie sieht ein Leben im FH aus?

Mütter teilen sich mit ihren Kindern ein eigenes Zimmer. Es gibt im Haus ein Einzelzimmer und vier Zimmer für Frauen mit Kindern. Die Bewohnerinnen teilen sich 1 Küche,1 Esszimmer, 1 Wohnzimmer, 2 Bäder, 1 Spielzimmer, 1 Hauswirtschafsraum mit Waschmaschine und Trockner und einen großen Garten.

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Die Bewohnerinnen versorgen sich selbst. Sie sind für sich und ihre Kinder allein verantwortlich und bestimmen selbst über ihr Leben. Sie dürfen das Frauenhaus jederzeit verlassen. Nur bei geplantem Auszug oder einem längeren Auswärtsaufenthalt (z.B. Urlaub) sind zwingend die Mitarbeiterinnen im Voraus zu informieren.

Die Hausversammlung (einmal pro Woche) ist verpflichtend für alle Bewohnerinnen. Inhalt der Hausversammlung ist das Besprechen aktueller Anliegen, Organisation des Haushaltes sowie die Gestaltung des Zusammenlebens. 

Die Bewohnerinnen können sich bei Bedarf Rat und Unterstützung bei den Mitarbeiterinnen holen.

Kann ich Haustiere mitbringen?

Aus hygienischen und versicherungstechnischen Gründen können leider keine Haustiere mitgenommen werden. 

Gibt es besondere Aufnahmekriterien?

  • Volljährigkeit der Frau
  • wenn Sie leistungsberechtigt sind
  • Männliche Jugendliche können nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit aufgenommen werden (sollten Sie einen älteren Sohn haben, helfen wir Ihnen gerne bei einer Alternativlösung für den Jugendlichen)
  • Unser Haus ist nicht barrierefrei!
  • Betroffene von psychischen und Suchterkrankungen können wir leider nicht aufnehmen.
  • Wir sind kein Haus zur Verhinderung von Obdachlosigkeit. Sollten Sie von Obdachlosigkeit bedroht sein, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Gemeinde. Unsere Einrichtung bietet Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, Schutz.

Kostet mich der Aufenthalt etwas?

Für Selbstzahlerinnen kostet der Aufenthalt 10,05 Euro pro Tag (Kinder inkl.). Wenn Sie Sozialleistungen empfangen übernimmt in der Regel das Jobcenter Ihre Mietkosten im Frauenhaus.

Darf im Frauenhaus Besuch empfangen werden?

Zum Schutz und der Anonymität aller Bewohnerinnen darf leider im Haus kein Besuch empfangen werden. Gerne können Sie aber Ihre Freunde und Verwandten an einem öffentlichen Ort (mit genügend Abstand zum Haus) treffen.