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Ansprechpartnerin

Michaela Thurner
08122 - 9762 - 30

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Werden Sie jetzt Fördermitglied - Ihre Hilfe zählt!

Gemeinsam Gutes tun!

Als Fördermitglied des BRK unterstützen Sie direkt unsere vielfältigen Aufgaben: von der Notfallrettung über die Ausbildung in Erster Hilfe bis zur Versorgung in Katastrophenfällen. Ihre regelmäßige Spende hilft uns, Menschen in Not schnell und effektiv zu helfen – in Ihrer Region.

Als gemeinnützige Organisation des BRK engagieren wir uns Tag für Tag für z. B. Erste Hilfe-Ausbildung, soziale Dienste, Katastrophenschutz, Seniorenarbeit, Jugendarbeit etc.
Unsere Arbeit basiert auf dem Einsatz zahlreicher Ehrenamtlicher – und auf der Unterstützung von Menschen wie Ihnen.

Wichtig zu wissen:
Unsere Organisation erhält keine staatliche Förderung für viele unserer Projekte.
Wir finanzieren uns überwiegend durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und ehrenamtliches Engagement.
Nur durch Ihre Hilfe können wir unsere Angebote erhalten und weiterentwickeln.

Wofür wir Ihre Unterstützung brauchen:

  • Anschaffung und Wartung von Ausrüstung
  • Schulung und Fortbildung unserer Helferinnen und Helfer
  • Durchführung von kostenlosen oder günstigen Angeboten für Bedürftige
  • Finanzierung von Einsatzmaterial für den Katastrophenschutz

Wie Sie helfen können:

  • Mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende
  • Durch Ihre Mitgliedschaft im BRK
  • Mit Ihrem persönlichen Engagement bei Aktionen und Veranstaltungen

Jede Hilfe zählt – und macht einen echten Unterschied!

Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass unsere Arbeit weiterhin vielen Menschen zugutekommt.

Herzlichen Dank für Ihre Treue und Unterstützung!

Ihre Vorteile als Fördermitglied:

Solidarität und soziales Engagement

Mit einer Fördermitgliedschaft zeigt man gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein und unterstützt wichtige soziale Projekte.

Rückholservice

Mitglieder des Kreisverband Erding kommen, bei Vorliegen der Voraussetzungen, in den Genuss des Inlands-Rückholdienstes und des weltweiten Auslands-Rückholservice. Ehegatten oder Lebensgefährten sowie Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, sind ebenfalls rückholberechtigt.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für Spenden über 300 € erhalten Sie eine Spendenquittung zur steuerlichen Absetzbarkeit (für Spenden unter 300 € reicht dem Finanzamt ein vereinfachter Nachweis - z.B. ein Kontoauszug oder eine Buchungsbeleg).

Newsletter

Sie bekommen einmal im Jahr unseren Newsletter mit Informationen rund um die Aktivitäten des BRK Kreisverband Erding und Informationen zur Verwendung Ihrer Fördergelder.

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KI-generiert

Kostenfreie Beratung zu Mutter-Vater-Kind-Kuren für Bürgerinnn und Bürger aus dem Landkreis Erding.

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