
Die Maßnahmen der Psychosozialen Notfallversorgung zielen auf die Bewältigung von kritischen Lebensereignissen und der damit einhergehenden Belastungen für Betroffene (Angehörige, Hinterbliebene, Vermissende, Unfallzeugen von Notfällen).
Menschen werden unvorbereitet durch plötzlich eintretende Not- und Unglücksfälle aus der Normalität ihres Lebens herausgerissen: Wenn Eltern durch das plötzliche Versterben ihres Kindes wie gelähmt sind, die Polizei nach einem schweren Verkehrsunfall der Familie die Nachricht über den Tod des Vaters überbringen muss oder Menschen mit dem Suizid eines nahen Angehörigen oder Freundes zurechtkommen müssen.
Die Aufgabe der Krisenintervention im Rettungsdienst ist die Betreuung von Menschen, die nach einem traumatischen Ereignis unter starken seelischen Belastungen leiden oder unter akutem psychischem Schock stehen und nicht medizinisch körperlich versorgt werden müssen.
Krisenintervention im Rettungsdienst versteht sich als eine präventive Maßnahme gegen das Entstehen einer sogenannten posttraumatischen Belastungsstörung und pathologischer Trauer.
Die Betreuung erfolgt unmittelbar im Anschluss oder noch während des Rettungsdienst-Einsatzes, der Feuerwehr und Polizei und erstreckt sich über die ersten Stunden nach dem Trauma.
Besteht der Bedarf an einer weitergehenden Betreuung oder die Gefahr einer längerfristigen Traumatisierung, wird den Betroffenen angeraten, sich zur weiteren Betreuung an psychologische Einrichtungen zu wenden.
Die Anforderung der Psychosozialen Notfallversorgung kann durch Polizei, Rettungs- und Notarztdienst, Haus-/Bereitschaftsärzte und die Feuerwehren erfolgen. Die Alarmierung erfolgt ausschließlich über die Integrierte Leitstelle des Bereiches Erding/Freising/Ebersberg.