Unsere Ziele und Grundsätze
Ziel ist es, während des Aufenthalts im Frauenhaus so viel Orientierung und Unterstützung wie nötig für eine Stabilisierung und einen Neuanfang zu geben, aber gleichzeitig die Selbständigkeit der Frauen so zu fördern, dass möglichst eigenständig neue Lebensperspektiven entwickelt werden können. Dabei orientieren wir uns an den individuellen Ressourcen und Bedürfnissen der Klientinnen.
Die Wertschätzung jeder Frau und die Akzeptanz der individuellen und kulturellen Lebensentwürfe, Einstellungen und Werte sind dabei wesentlich. So besteht der Schutz in einem Frauenhaus für alle Frauen, unabhängig von ihrer Herkunft, finanziellen Situation, Religion, sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität.
Außerdem vertreten wir den Grundsatz der Parteilichkeit. Wir stellen die Erfahrungen und Erzählungen der Frau nicht in Frage und vertreten ihre Interessen.
Unsere konkreten Aufgaben umfassen
- Krisenintervention und Stabilisierung
- Psychosoziale Beratung
- Unterstützung bei der Sicherung des Lebensunterhaltes und/ oder des Aufenthaltsrechtes
- Hilfe bei Anträgen und Unterstützung bei Behördenkontakten
- Auf Wunsch Begleitung zu Ämtern, Anwält*innen, Ärzt*innen, Polizei, Gericht, etc.
- Vermittlung an Behörden und andere Fachstellen
- ggf. Hilfe bei Wohnungs- od. Arbeitssuche
- Beratung bei der Erziehung und Betreuung der Kinder einschließlich der Unterstützung in Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes
- Unterstützung bei der Bewältigung der Alltagsorganisation (Gestaltung des Zusammenlebens im Haus (inkl. Hausversammlungen und Freizeitangeboten), Kennenlernen der Infrastruktur, bei Bedarf Ausgabe von Kleidung, etc.)
- Unterstützung bei Auszug
Die Frauen dürfen sich jederzeit an uns wenden, wenn sie vor problematischen Entscheidungen stehen und Hilfe benötigen.
Jede Frau hat eine Bezugsbetreuerin, die sich intensiv mit ihrem Fall auseinandersetzt. Aber auch die anderen Teammitglieder fungieren gerne als Ansprechpartnerinnen bei speziellen Fragestellungen oder bei Abwesenheit der Bezugsbetreuerin.
Eine Erzieherin fokussiert die Belange und Bedürfnisse der Kinder im Haus.
Außerhalb der Bürozeiten ist jederzeit telefonisch jemand erreichbar.
Rechtsberatung und Unterstützung
Information über rechtliche Möglichkeiten
Von Gewalt betroffene Frauen informieren wir über Schutzmöglichkeiten wie z. B. das Gewaltschutzgesetz, das Straf- und Familienrecht.
Unterstützung bei der Antragstellung
Unsere Mitarbeiterinnen helfen bei Anträgen für gerichtliche Schutzmaßnahmen, z. B. für Kontaktverbote oder Aufenthaltsbestimmungsrechte.
Begleitung bei Gerichtsverfahren
Im Bedarfsfall und auf Wunsch der von Gewalt betroffenen Frauen begleiten und unterstützen wir diese auch während der Gerichtsverfahren zur Durchsetzung ihrer Rechte.
Hilfe bei der Existenzsicherung
Wohnungssuche
Unterstützung bei der Suche nach langfristigem Wohnraum.
Berufliche Integration
Frauen werden bei der Arbeitssuche oder der Wiedereingliederung in den Beruf unterstützt.
Finanzielle Beratung
Unterstützung bei finanziellen und behördlichen Angelegenheiten wie Sozialleistungen, Kindergeld oder Unterhaltszahlungen.
Unterstützung von Kinder und Jugendlichen
Unterstützung der Kinder und Jugendlichen
Unsere Mitarbeiterinnen begleiten die Kinder und Jugendlichen bei dem Schritt in ein neues Leben und bieten ihnen nicht nur Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags (Kindergarten, Schule Freizeit), sondern auch bei der Verarbeitung der Ängste, die die vergangenen, meist auch traumatisierenden Erlebnisse bei ihnen ausgelöst haben.
Unsere Erzieherin betreut die Kinder / Jugendlichen nach Absprache mit der Mutter, wenn bei ihr Erledigungen, Gespräche und/oder Termine anstehen.
Die Fachkraft befindet sich im ständigen Austausch mit den Müttern über den emotionalen Zustand, Entwicklungsstand und aufkommende Themen ihrer Kinder.
Zusammenarbeit mit der Mutter
Wir stehen der Mutter als Ansprechpartnerinnen in Erziehungsfragen zur Seite. Wir unterstützen die Mütter bei den Formalitäten zum Kindergarten- / Schulwechsel und beim Erstkontakt zu neuen Einrichtungen. Auf Wunsch nehmen wir auch an den Gesprächen mit den jeweiligen Einrichtungen teil.
Zusammenarbeit mit Dritten
Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern verstehen wir uns als Vermittlerinnen zwischen der Mutter und der jeweiligen Einrichtung, aber auch zwischen der Einrichtung und dem Kind. So fungieren wir als Bindeglied, welches den Austausch zwischen den verschiedenen Anlaufstellen erleichtert.
Netzwerk, Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit
Unser Frauenhaus verfügt über ein großes Netzwerk und hilft bei der zielgenauen Suche nach Beratungsstellen, Therapieeinrichtungen und sozialen Einrichtungen.
Im Rahmen von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen machen wir auf die Situation von - von Gewalt betroffenen Frauen - aufmerksam
- "Orange Day/internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen"
- "Gewalt kommt nicht in die Tüte"
- One Billion Rising
Wir bieten Präventionsprogramme an, um Bewusstsein für die Problematik zu schaffen und Gewalt vorzubeugen.





