An wen richtet sich unser Angebot
- An Mütter mit ihren Kindern oder allein sowie an Väter mit Kindern.
- Die Muttervorsorge oder Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen bieten Ihnen die Möglichkeit, sich für einen Zeitraum von drei Wochen außerhalb Ihrer gewohnten Umgebung zu bewegen.
- In den auf Ihre Bedürfnisse spezialisierten Einrichtungen lernen Sie, sich von den Anforderungen des Alltags zu erholen, neue Kräfte zu sammeln, und die eigene Rolle in der Familie zu reflektieren. Zugleich lernen Sie neue Wege kennen, mit den Mehrfachbelastungen umzugehen.
- Unser Beratungsangebot richtet sich ebenfalls an pflegende Angehörige.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Jede Mutter und jeder Vater in Familienverantwortung hat Anspruch auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme.
Seit 2007 sind Maßnahmen zur Muttervorsorge und zur Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Privat Versicherte können ihre Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kurmaßnahme selbst bei Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle beantragen. Wie hoch die Zuschüsse Ihrer privaten Krankenkasse sind, erfahren Sie von Ihrer Versicherung.
Voraussetzung für eine Mutter-/Vater-Kind-Kur ist, dass die medizinische Notwendigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin attestiert wird.
Musterformular 64 Attest Elternteil (Quelle Müttergenesungswerk)
Musterformular 65 Attest Kind (Quelle Müttergenesungswerk)
Wir empfehlen Ihnen, unsere Beratungsstelle schon vor dem Arztbesuch aufzusuchen oder telefonisch zu kontaktieren.
- Wir nehmen uns Zeit und beraten Sie kostenlos.
- Wir besprechen mit Ihnen die Bedürfnisse, die sich aus Ihrer persönlichen Lebenssituation ergeben.
- Sie erhalten von uns alle notwendigen Unterlagen, wie etwa Attestformulare, die der Arzt oder die Ärztin zur Beantragung benötigt.
- Nach Vorlage des Attestes unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung bei der Krankenkasse und helfen Ihnen im Fall einer Ablehnung bei der Formulierung des Widerspruchs.
- Wir helfen Ihnen bei der Suche nach der passenden Kureinrichtung.
Wer übernimmt die Kosten?
In der Regel übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer stationären Maßnahme.
Privat Versicherte müssen die Kostenübernahme selbst mit ihrer privaten Krankenkasse klären.
Es verbleibt für Sie der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag. Kinder müssen nichts zuzahlen.
In Härtefällen beraten wir Sie über andere Finanzierungswege und Zuschussmöglichkeiten.


